Begleitetes Fahren mit 17 Jahren
Führerschein mit 17 Jahren (BF 17)
„Begleitetes Fahren ab 17“ in Mecklenburg-Vorpommern
Die Jugendlichen können sich bei den Fahrschulen anmelden. Hierbei muss bei den Führerscheinstellen ein Antrag auf Teilnahme „begleitendes Fahren ab 17“ gestellt werden. Die Erziehungsberechtigten müssen zustimmen, auch bei allen Begleitern. Die Begleiter müssen ebenfalls schriftlich bestätigen, dass sie über ihre Aufgaben und Rolle informiert sind. Einweisungen für den Beifahrer werden in der Fahrschule abgesprochen und geplant.
Voraussetzungen „Begleitperson“:
- muss das 30. Lebensjahr vollendet haben
- muss seit 5 Jahren einen Führerschein der Klasse B besitzen
- darf zum Zeitpunkt der Erteilung der Prüfungsbescheinigung nicht mehr als 1 Punkt (seit 01.05.2014) im FER haben.
Voraussetzungen „Führerscheinbewerber/in“:
- muss 16 1/2 Jahre alt sein
- seinen / ihren ordentlichen Wohnsitz und Aufenthalt in Deutschland haben
- die körperliche und geistige Eignung besitzen

