Theorieunterricht dienstags und donnerstags abends – für Berufstätige, Azubis und Schüler.
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Intensivkurse in den Schulferien – schnell und kompakt zum erfolgreichen Theorieabschluss.
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Modulschulungen für Lkw und Bus nach dem BKrFQG – mit staatlich anerkanntem IHK-Abschluss.
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Fortbildungen für Fahrlehrer/innen – staatlich anerkannt, als Bildungsträger zertifiziert.
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Seminare für punkteauffällige Fahrer – reflektieren, sensibilisieren, sicher weiterfahren.
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Pflichtmaßnahme für auffällige Fahranfänger – genutzte Lernchance, keine bloße Formalität.
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Straßenbahn Linien 2, 4
Bus Linien 10, 11, 12, 14
Montag & Sonnabend
Nur nach TerminabspracheDienstag & Donnerstag
13:00 bis 18:00 UhrMittwoch & Freitag
09:00 bis 14:00 UhrWir freuen uns auch auf Ihren Anruf. Gerne auch über das Kontaktformular.
Anmeldung nur verbindlich im Büro oder per Mail.
Abendkurse: regulär (Dienstag und Donnerstag)
Kurs 1 am fertig
Kurs 2 am fertig
Kurs 3 am vom 08. September 2026 bis 22. Oktober 2026 Unterrichtsbeginn 17:30 Uhr bis ca. 19:15 Uhr
Kurs 4 am wird noch geplant
Ob freie Schulungs- und Ausbildungsplätze vorhanden sind muss im Fahrschulbüro erfragt werden. Bei verbindlichen Anmeldungen der Fahrerlaubnisklasse B oder B197 sind der Grundbetrag und das Lehr/Lernmittel (530,00 €), zur Zahlung, vor Beginn der Kurse, mitzubringen oder zu überweisen. Der Antrag zur Führerscheinstelle (Fahrerlaubnisbehörde) muss zeitnah abgegeben werden. Bei Eingang des Prüfauftrages wird die theoretische und praktische Prüfung organisiert, vorausgesetzt alle notwendigen theoretischen Themen und Sonderfahrten sind erfolgreich absolviert. Die praktische Ausbildung kann auch wärend der theoretischen Ausbildung durchgeführt werden, vorausgesetzt, es sind freie Kapazitäten vorhanden.
Zu weiterführenden Fragen bitten wir Sie uns einfach im Fahrschulbüro anzurufen. Um auch ein Positives, erfolgsorientiertes, Ausbildungziel zu erreichen, ist es Notwendig, dass bei der Ausbildung Zeit investiert werden muss. Längeres pausieren der Ausbildung setzt den Ausbildungsstand zurück und muss dann, kostspielig mit mehr Aufwand wieder überwunden werden oder die Ausbildung wird, nach AGB der Fahrschulen, abgebrochen.
Kurstermine in den Ferien ( Ferienkurse genannt)
Theorie Unterricht in den Ferien im Jahr 2026
Kurs 01-2026 fertig
Kurs 02-2026 fertig
Kurs 03-2026 vom 10.08.2026 bis 19.08.2026 Unterrichtsbeginn 09:00 Uhr bis ca. 12:30 Uhr
Ob freie Schulungs- und Ausbildungsplätze vorhanden sind muss im Fahrschulbüro erfragt werden. Bei verbindlichen Anmeldungen der Fahrerlaubnisklasse B oder B197 sind der Grundbetrag und das Lehr/Lernmittel (530,00 €), zur Zahlung, vor Beginn der Kurse, mitzubringen oder zu überweisen. Der Antrag zur Führerscheinstelle (Fahrerlaubnisbehörde) muss zeitnah abgegeben werden. Bei Eingang des Prüfauftrages wird die theoretische und praktische Prüfung organisiert, vorausgesetzt alle notwendigen theoretischen Themen und Sonderfahrten sind erfolgreich absolviert. Die praktische Ausbildung kann auch wärend der theoretischen Ausbildung durchgeführt werden, vorausgesetzt, es sind freie Kapazitäten vorhanden.
Zu weiterführenden Fragen bitten wir Sie uns einfach im Fahrschulbüro anzurufen. Um auch ein Positives, erfolgsorientiertes, Ausbildungziel zu erreichen, ist es Notwendig, dass bei der Ausbildung Zeit investiert werden muss. Längeres pausieren der Ausbildung setzt den Ausbildungsstand zurück und muss dann, kostspielig mit mehr Aufwand wieder überwunden werden oder die Ausbildung wird, nach AGB der Fahrschulen, abgebrochen.
Weiterbildung Berufskraftfahrer nach Berufskraftfahrer- Qualifikations- Gesetz für LKW und BUS
Modulare Weiterbildung nach Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz ist für den Personenbeförderungsverkehr und Güterkraftverkehr in drei Kenntnisbereiche aufgeteilt, werden auch als 5 „Module“ genannt und aufgeteilt. Wir bieten Ihnen diese „Module“ in unserer, staatlich anerkannten Ausbildungsstätte/Bildungsträger, an.
Wir planen und organisieren gemeinsam mit Ihnen diese Veranstaltungen.
Termine Fahrerschulung für 2026
Alle Veranstaltungen beginnen Sonnabends 08:45 Uhr im NUFA Center Schwerin Süd bei IVECO Nutzfahrzeuge
Das IVECO NUFA Center befindet sich in 19061 Schwerin Süd, Werner von Siemens Straße 1b, hinter der AVIA Tankstelle
MODUL 1 am 26. September 2026
MODUL 2 am 30. Mai und am 17. Oktober 2026
MODUL 3 am 13. Juni und am 21. November 2026
MODUL 4 am 27. Juni und am 28. November 2026
MODUL 5 am 05. September und am 05. Dezember 2026
Modulkosten ab 18.April 2026 werden, aus Kostengründen, die Beträge auf 100,00 € angehoben.
Es wird vor Ort und vor der Schulungsmaßnahme bezahlt oder der Kostenträger (Betrieb) erklärt per Mail die Übernahme der Kosten.
Zu den Veranstaltungen, Bitte, Personalausweis, Führerschein und, wenn vorhanden, den Fahrerqualifizierungsnachweis mitbringen.
Bitte nur über unsere Mail info@petermaennchen-fahrschule.de gewünschte Termine, schriftlich, vereinbaren und wenn Kapazitäten vorhanden sind, bestätigen lassen.
Bitte um rechtzeitige Anmeldungen, da der Besuch der Weiterbildungen mit max. 25 Teilnehmenden begrenzt ist.
Hinweis: Wenn Betriebe oder Unternehmen mindestens 10 Teilnehmer/innen weiterbilden lassen möchten können, bei freien Kapazitäten, zusätzliche Schulungstermine vereinbart werden. Fragen Sie im Büro nach ob freie Termine dafür vorhanden sind.
Basiskurse / Fortbildungskurse und Aufbaukurse ADR
ADR Kurse werden zur Zeit, aus fehlenden Kapazitätsgründen, leider nicht angeboten.
Änderungen vorbehalten
weitere Termine / Module auf Anfrage
Informationen unter 0385 734393 oder 0172 3810526
Beschleunigte Grundqualifikation
Die Ausbildung der beschleunigten Grundqualifikation ist in Absprache mit der Ausbildungsstätte, nach Bedarf, abzustimmen. Laufender Einstieg ist bei uns möglich. Es handelt sich auch um eine förderfähige Bildungsmaßnahme.
*Fahrschulbetriebswirtschaft-Seminar § 18 Abs. 1 Nr. 5 (70 Ah BWL für Fahrschulen zur Grundlage der Selbstständigkeit)
Voraussichtlich im Monat September / Oktober 2026 geplant.
Bitte um rechtzeitige Anmeldungen (Kursgeld 1200,00 € pro Teilnehmende)
Termine Fahrlehrer/innen
*Allgemeine Fortbildung nach § 53 Abs. 1 Fahrlehrer Gesetz
am 08.Juni bis 10. Juni 2026 in Radstadt (Für Motorradausbilder drei tägige Fortbildung)
am 07.November 2026 (nur eintägige Fortbildungen mit je 360 min)
(Kursgeld 200,00 € pro Teilnehmende und Tagesveranstaltung)
*Gesonderte Fortbildungen nach Auffälligkeit in der Fahrschulüberwachung (§16 i. Verb. Anlage 2 FahrlG) werden individuell geplant.
*Fortbildung nach § 53 Abs. 2 Fahrlehrer Gesetz (für ASF und/oder FES Seminarleiter/innen)
am 28. Dezember 2026 ASF (Kursgeld 200,00 € pro Teilnehmende und Tagesveranstaltung mit 360 min)
am 29. Dezember 2026 FES (Kursgeld 200,00 € pro Teilnehmende und Tagesveranstaltung mit 360 min)
*Fortbildung nach § 53 Abs. 3 Fahrlehrer Gesetz für Ausbildungsfahrlehrer/in
am 13.November 2026 (Kursgeld 200,00 € pro Teilnehmende und Tagesveranstaltung mit 360 min)
Einweisungsseminar zum Ausbildungsfahrlehrer/in §§ 16 Abs.1 und 35 Abs. 1 Nr. 2 FahrlG
werden nur noch an den Fahrlehrerausbildungsstätten durchgeführt.
*Weiterbildung nach § 7 Berufskraftfahrer Qualifikations-Verordnung (BKrFQV),
für Fahrlehrer/innen und Dozenten im Einsatz der Berufskraftfahrerschulung
am 11. Dezember 2026 (Kursgeld 250,00 € pro Teilnehmenden und Tagesveranstaltung mit je 480 min)
Beachten Sie Bitte auch die Bonus Sonderregelung in den Fortbildungen der Fahrlehrer/innen
Veranstaltungsorte:
Bitte fragen Sie nach dem Veranstaltungsort, um Irrtümer zu vermeiden
19061 Schwerin , Siemensstraße 1b bei IVECO Nutzfahrzeuge -NUFA- hinter der AVIA Tankstelle
oder
19053 Schwerin , Platz der Freiheit 1 -Hauptstelle- der Fahrschule
Beginn aller Veranstaltungen ist auf 08:30 Uhr bis 16:30 Uhr festgelegt.
Änderungen bleiben vorbehaltlich, es können auch andere Termine organisiert werden.
Anmeldungen möchten, bitte, mindestens 14 Tage vorher, auch über die info@petermaennchen-fahrschule.de erfolgen.
Es gelten die AGB vom Bildungsträger.